AGB
Allgemeines
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotografen und Kunden erreicht werden.
DEFINITIONEN
1. «Fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis der vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
2. «Fotograf» ist die mit der Fotografischen Arbeit beauftragte Patrizio Di Renzo Group GmbH, Gubelstrasse 24, 6300 Zug.
3. «Kunde» ist die Person, welche die Fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
4. «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde gemeinsam und «Partei» der Fotograf oder der Kunde je einzeln.
5. «Exemplar» ist jede Wiedergabe der Fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger oder Online, unter anderem auf Papier, Diapositiven, CD oder DVD, Computerfestplatten.
1.Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Posen oder Bildschnitte liegen ebenfalls dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes, des Wetters und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden. Sollte eine Szene fehlen, so kann dies nicht beanstandet werden. Es wird kein Geld rückvergütet. Der Fotograf kann keine bestimmten Motive, Posen, Situationen oder ähnliches zusichern. Auch dann nicht, wenn die Sicht oder Möglichkeiten von Mitbewerbern, anderen Fotografen oder Videografen, so wie Zeremonie Leiter, ect. erschwert, eingeschränkt ist. Hier kann keine Beanstandung eingereicht werden, dass ein Teil nicht fotografisch erfüllt wurde. Hier ist das ganz ganze Honorar fällig.
5. Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers Möglichkeit selber Fotos zu machen, wenn er fertig ist.
6. Yvonne Veluz Photography wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien werden dem Kunden nicht abgegeben
7. Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 4 Stunden, ist die Fotografin von Yvonne Veluz Photography, mit Speisen und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren.
8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Es werden keine RAW- Dateien herausgegeben.
9. Der Auftraggeber erhält zwischen 300-900 Bilder. Die effektive Anzahl hängt nicht nur von der Länge der Hochzeitsreportage ab, sondern auch davon, wie viele Programmpunkte der Hochzeitstag enthält oder wie viele Gäste. Die Bilder werden nach Zahlungseingang per Post auf einem USB-Stick verschickt. Die Bilder werden 4-5 Wochen nach der Hochzeit von der Fotografin fertig bearbeitet sein.
10. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Fb etc.).
III. Honorare
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Terminreservationsgebühr von 30% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen nach der Hochzeit in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
2. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 10 (vierzehn) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per Email oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung) begleicht.
Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.
Dieser übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von CHF 10.- für die 1. Mahnung und CHF 20.- für die 2. (=letzte) Mahnung.
Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts, sowie Weitere gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer.
4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird ein Honorar von CHF. 250.- / Stunde verlangt, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars von chf. 250/ Stunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8. Coronavirus und angeordnete Massnahmen zu Veranstaltungen – Veranstaltungsverbot/ Hochzeiten:
Im Falle einem, aufgrund einer Epidemie oder Pandemie wie zb. dem Corona-Virus, durch die Behörden beschlossenen Veranstaltungsverbot (massgebend dafür ist ein Verbot am Datum der geplanten Hochzeit) in der Schweiz oder in einzelnen Kantonen / Regionen, durch welche eine grundsätzliche Unmöglichkeit der Durchführung einer Hochzeit zustande kommt, kann der Hochzeitstermin durch den Auftraggeber:
-kostenfrei auf ein neues Datum im selben Jahr verschoben werden
-kostenfrei auf das darauffolgende Jahr verschoben werden
- Absage durch den Auftraggeber, werden 30% des Betrages dem Auftraggeber in Kosten gestellt.
Für die Verschiebung eines Hochzeitstermins auf einen neuen Freitag oder Samstag im darauffolgenden Jahr während der Hochzeitshauptsaison, gilt der für das entsprechende Jahr gültige Preis, für das gebuchte Angebot. Ein eventueller Aufpreis wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei einer Verschiebung kann das gebuchte Angebot nur in gleicher Stundenzahl und im gleichen Umfang auf ein neues Datum übertragen und nicht verkürzt werden.
Ist Yvonne Veluz Fotografie am vom Auftraggeber neu gewählten Verschiebedatum nicht verfügbar, so wird der bestehende Vertrag aufgelöst und beide Parteien von Rechten und Pflichten befreit.
9. Sollte ein Auftrag nach der Terminbestätigung per E-Mail, durch Annullation durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:
Nach der Terminbestätigung (E-Mail): 30% des gebuchten Angebotes
Bis 6 Monate vor dem Termin: 40% des gebuchten Angebots
Bis 3 Monate vor dem Termin: 60% des gebuchten Angebots
Bis 2 Monate vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots
Ab 30 Tage vor dem Termin und keine Abmeldungen: 100% des gebuchten Angebots
IV. Reisekosten, sonstige Kosten
Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: Ab 60 km. (Heitenried) je gefahrenem Kilometer CHF 0,95, zzgl. Oder je Stunde Fahrtzeit CHF 45.-. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) dem Brautpaar in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
V. Haftung
1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Ein Anspruch darauf, dass ein/e Ersatzfotograf/in gefunden werden kann, besteht nicht. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden innerhalb von 30 Werktagen zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann. Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Yvonne Veluz Fotografie. Yvonne Veluz Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden.
Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar zurückerstattet.
2. Der Fotograf/Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten- Fotos und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist
ausgeschlossen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäss und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch Yvonne Veluz Photography beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch rechtlich nicht berechtigt.
7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom
Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei
Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
VI. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Schweiz, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem 01.01.2020. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
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